SPD Bad Oeynhausen

Gemeinsam für Bad Oeynhausen

Neues NRW-Gesetz – Bürger büßt das Recht auf Einspruch ein

Veröffentlicht am 13.11.2007 in Landespolitik

Inge Howe: Anrufung des Petitionsausschusses bleibt weiterhin kostenfrei

Wer gegen Behörden vorgeht, muss künftig beim Verwaltungsgericht klagen. „Bürokratieabbau ist grundsätzlich eine gute Sache – wenn dies zu Kostensenkungen und zur Beschleunigung der Verfahren dient,“ meinen die heimischen SPD-Abgeordneten Inge Howe und Karl-Heinz Haseloh. „Etwas anderes ist es jedoch wenn dies wie bei der Abschaffung des Widerspruchverfahrens zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger geht. Seit den preußischen Reformen war es üblich, dass man gegen Verwaltungsentscheidungen bei der nächst höheren
Behörde Widerspruch einlegen konnte“, ergänzen beide Landespolitiker.

Damit ist in NRW seit 1. November bis auf wenige Ausnahmen Schluss. Von nun an ist es notwendig sich etwa bei Einsprüchen gegen Gebühren oder verweigerte Baugenehmigungen von vorneherein an die Verwaltungsgerichte zu wenden. „Die Bürger können gegen einen Bescheid, der aus ihrer Sicht fehlerhaft oder ungerecht ist, nicht mehr kostenfrei Einspruch einlegen“, kritisiert Howe.

Die Veränderung führt unweigerlich zu einer noch stärkeren Belastung der ohnehin überlasteten Verwaltungsgerichte. Davon betroffen sein wird auch das Verwaltungsgericht Minden, auch wenn das Gericht die Folgen noch nicht genau abschätzen kann. „In Niedersachsen, wo das Widerspruchverfahren ebenfalls abgeschafft worden ist, hat sich die Zahl der Verfahren vor den Verwaltungsgerichten jedenfalls um 40% erhöht.“ Aus eben diesem Grund hat Bayern von der Abschaffung des Widerspruchverfahrens auch abgesehen.

Die Landesregierung hofft offenbar mit der Regelung auf einen abschreckenden Effekt. Die psychologischen und finanziellen Hürden sind bei Gerichtsverfahren deutlich höher als bei Beschwerden auf dem Verwaltungsweg. Zunächst muss ein Gerichtskostenvorschuss geleistet werden, im Fall der Niederlage muss der Kläger die Gerichtskosten tragen und hinzu kommen eventuelle Anwaltskosten. „Mit dem Ende des Widerspruchverfahrens geht ein Stück bürgernahe Rechtssicherheit verloren“, befürchten Howe und Haseloh.

Vor diesem Hintergrund hätten sich auch die kommunalen Spitzenverbände dafür eingesetzt, das Widerspruchsverfahren zumindest in einigen Bereichen beizubehalten. „Ein wertvolles Instrument zur nachträglichen Überprüfung von Bescheiden fällt damit durch die Entscheidung der Landesregierung einfach weg“, unterstreicht Haseloh. Seine Abgeordnetenkollegin Inge Howe ergänzt: „Auf die Kommunen kommen nun neue Herausforderungen zu im Bemühen, ihre Verwaltung bürgerfreundlich zu gestalten.“. Doch eine kleine Hilfestellung für betroffene Bürgerinnen und Bürger kann sie als Vorsitzende des Petitionsausschusses anbieten: „Die Anrufung des Petitionsausschusses bleibt weiterhin kostenfrei!“

 

News der Bundes-SPD

Der 1. Mai ist unser Tag der Solidarität. Er steht für Zusammenhalt. Komm mit uns und den Gewerkschaften auf die Straße!

07.04.2026 09:14
Zusammen Zukunft schreiben..
Die SPD erarbeitet ein neues Grundsatzprogramm. Mach mit und gestalte mit uns die Zukunft.

26.02.2026 07:43
Ihr FAIRdient Tarif.
Steuergeld soll faire Arbeit stärken. Dafür sorgt die SPD: Mit dem Bundestariftreuegesetz erhalten nur Unternehmen, die ihre Angestellten nach Tarifvertrag bezahlen, öffentliche Aufträge. Das ist gerecht.

Weitere Meldungen

News der NRWSPD

NRWSPD
Die EU-Kommission hat die Pläne der Bundesregierung für einen Industriestrompreis am heutigen Donnerstag gebilligt. Achim Post, NRWSPD-Vorsitzender, zur EU-Genehmigung.

Die Bundesregierung hat sich im Rahmen des Koalitionsausschusses am Wochenende (11. und 12.04.2026) auf Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger sowie verschiedene Reformvorhaben geeinigt. Jochen Ott, designierter Spitzenkandidat der NRWSPD für die Landtagswahl 2027, zu den Ergebnissen.

Weitere Meldungen

Mitglied werden!

Kreis-SPD & Jusos

AfA & AG60plus

Die SPD in den Netzwerken

Zu den Profilen und Seiten: