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Wahlrecht muss rasch reformiert werden

Veröffentlicht am 14.06.2011 in Bundespolitik

Schwarz-Gelb verschleppt die Reform des Wahlrechts. SPD-Fraktionsgeschäftsführer Thomas Oppermann hat die Koalition erneut aufgefordert, rasch zu einer überparteilichen Lösung zu finden. „Es wäre eine für die Politik insgesamt nicht zu überbietende Peinlichkeit, wenn das Parlament selbst beim Wahlrecht nicht zu einer Einigung kommt,“ sagte Oppermann dem Handelsblatt.

Das Wahlrecht zur Bundestagswahl muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reformiert werden. Die Frist, die das höchste Gericht dafür gesetzt hat, läuft am 30 Juni aus. Während die SPD bereits im Mai einen Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht hat, haben Union und FDP noch immer keinen Entwurf vorgelegt. Sollte es zum 30. Juni keine Reform geben, gilt das bisherige Wahlrecht vorerst weiter. In diesem Fall könnten Parteien oder Wähler erneut beim Verfassungsgericht klagen.

„Ich halte es für falsch, jetzt schon über die Klagen nach dem 30. Juni zu spekulieren“, erklärte Oppermann mit Blick auf entsprechende Überlegungen der Grünen. Zugleich betonte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion: „Klar ist: Sollte die Koalition einen Entwurf vorlegen, der die Wirkung der Überhangmandate nicht beseitigt, wird sich Karlsruhe schnell wieder mit dem Wahlrecht befassen müssen.“

Nach Ansicht von Thomas Oppermann reicht eine „Schmalspurreform“ nicht aus. Durch die große Zahl der Überhangmandate könne es bei der nächsten Bundestagswahl dazu kommen, dass die Parteien, die eine Mehrheit der Stimmen erhalten haben, trotzdem nicht die Regierung stellen, sagte er. Eine solche „Umkehrung der Mehrheitsverhältnisse“ durch Überhangmandate  sei nicht akzeptabel.

Bei gutem Willen könnte der Bundestag noch in der kommenden Sitzungswoche ein verfassungskonformes Wahlrecht verabschieden, betonte Oppermann gegenüber dem Handelsblatt.  „Der Entwurf der SPD wurde bereits am 26. Mai 2011 in erster Lesung beraten. Wenn die Koalition den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts ernst nimmt, können wir diesen Entwurf vor der Sommerpause im Bundestag in 2./3. Lesung beraten und verabschieden.“

Oppermann warnte: „Die Koalition ist zerrüttet wie nie, bei Neuwahlen hätten wir aber nicht einmal ein verfassungskonformes Wahlrecht.“ Er wundere sich darüber, wie leichtfertig die Koalition nicht nur beim Wahlrecht mit der Verfassung umgehe.

 

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