Matthias Balzer / pixelio.deDie neuen Hartz-IV-Regelsätze und das Bildungspaket für Kinder wurden bei einer Anhörung im Bundestag von Vertretern der Gewerkschaften, Sozialverbänden und von Rechtsexperten als verfassungswidrig und in der Sache unsozial kritisiert. Insbesondere das geplante Bildungspaket wird mehr Schaden anrichten als Nutzen bringen, warnen die Verbände.
Am Montag haben Sachverständige bei einer Anhörung im Deutschen Bundestag Stellung bezogen zum schwarz-gelben Gesetzentwurf zur Neuregelung von Hartz-IV-Regelsätzen. Kernpunkte des Gesetzentwurfs sind die Erhöhung der Regelsätze für Erwachsene um fünf Euro und ein Bildungs- und Teilhabepaket für bedürftige Kinder und Jugendliche. Im Zentrum der Kritik: Das Bildungspaket und die als verfassungswidrig eingeschätzte Berechnungsgrundlage der Regelsätze.
So warnte etwa der DGB, die Bundesregierung werde mit ihrem Gesetzentwurf dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts „nicht gerecht“, da dieser „keine tragfähige Basis zur Vermeidung von Armut, insbesondere von Kinderarmut“ bilde. „Die Verfassungslage ist entscheidend, nicht die Kassenlage.“
Regelsätze mit Tricks heruntergerechnet?
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) kritisierte insbesondere, dass die Bundesregierung einen „massiven Eingriff in die Methode“ vorgenommen hat, „um einen sonst gebotenen stärkeren Anstieg des Regelbedarfes“ zu verhindern. Die Wohlfahrtsverbände erinnerten daran, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgegeben hat, die Berechnung der Regelbedarfe transparent und nachvollziehbar durchzuführen und die gewählte Methode plausibel zu begründen. „Der vorliegende Entwurf lässt eine solche nachvollziehbare Begründung der Berechnung jedoch nicht erkennen“, heißt es in der Stellungnahme des BAGFW.
Das sieht auch der DGB so, der in seiner Analyse zum dem Schluss kommt, dass die Regelsätze „durch eine politisch motivierte, gesteuerte Anwendung“ der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe zustande gekommen sei.
Jobcenter sind keine Familienexperten?
Mehrere Experten warnten die Bundesregierung davor, die Jobcenter fachlich wie auch personell mit der Betreuung der Kinder und Jugendlichen zu überfordern. Die Bundesarbeitsagentur selber habe eingeräumt, dass ihre auf Arbeitsmarktvermittlung spezialisierten Sachbearbeiter Familien nur ungenügend beraten und unterstützen können, heißt es in der Analyse der Wohlfahrtsverbände. Notwendig sei deshalb, Eltern und ihre Kinder durch die Jugendhilfe zu stärken und keine Doppelstrukturen aufzubauen.
Schwarz-Gelb schränkt Nachhilfe ein
Die Wohlfahrtsverbände kritisierten zudem, dass Schwarz-Gelb die geplante Lernförderung (Nachhilfe) für Kinder und Jugendliche im Gesetzentwurf stark eingeschränkt hat. Dies stehe im Widerspruch zum politischen Ziel, die Bildungschancen von Kindern aus finanziell schwachen Familien substantiell zu verbessern.
Scharfe Kritik am Bildungspaket kam auch vom Bundesrechnungshof. Die Kosten des geplanten Verfahren stünden in keinem vernünftigen Verhältnis zum Wert der Leistungen.
Insgesamt mehr Transparenz beim Bildungspaket mahnte die Einzelsachverständige Dr. Irene Becker an. So sei unklar, wie Schwarz-Gelb auf monatlich 10 Euro für die Mitgliedschaft in den Bereichen Sport und Musik komme. Das Geld reiche weder für das Erlernen eines Instruments noch für eine Vereinsmitgliedschaft.
Chance für überfällige sozialpolitische Korrektur vergeben?
Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) betonte in der Anhörung, der Entwurf der Bundesregierung sei vor dem Hintergrund des Bundesverfassungsgerichtsurteils in zahlreichen Punkten angreifbar. Insbesondere das Herunterrechnen der Regelsätze „mit Hilfe von Tricks“, die zahlreichen Verschlechterungen im Leistungsrecht und die vorgesehenen Gutscheinregelungen stehen im Zentrum der Kritik des SoVD.
Ähnlich hatte sich am Montag bereits der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, bei einer Anhörung im SPD-Parteirat geäußert.
Gutscheine führen zu öffentlicher Stigmatisierung?
Neben dem Vorwurf, die Bundesregierung habe die Regelbedarfe mit Hilfe von Tricks heruntergerechnet, kritisierte der SoVD insbesondere die von Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) vorgeschlagenen Gutscheinregelungen. Diese stellen nicht nur eine „massive Hürde“ dar, sondern bedeuten eine „öffentliche Stigmatisierung der betroffenen Kinder und Jugendlichen“. Der SoVD fordert deshalb, von den Gutscheinregelungen abzusehen.
Der Einzelsachverständige Norbert Struck warnte vor dem bürokratischen Aufwand, der mit dem Bildungspaket verbunden sei. „Mindestens ein Viertel der Leistungen geht in Bürokratiekosten“, schätzte er.
Gesetzlicher Mindestlohn notwendig
Wie die SPD fordert auch der SoVD nachdrücklich, einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn einzuführen. Denn damit würden Fehlanreize für Arbeitgeber beseitigt werden, Arbeitslosengeld-II-Empfänger zu Dumpinglöhnen zu beschäftigen.
Bundesregierung muss jetzt rasch handeln
„Die Bundesregierung muss jetzt rasch handeln, um den Vorgaben der Verfassungshüter gerecht zu werden“, betonte SoVD-Präsident Adolf Bauer. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf würde Schwarz-Gelb „eine große Chance für eine längst überfällige sozialpolitische Korrektur vergeben und der Weg in erneute Klagewellen vor Sozialgerichten vorprogrammiert“. Das sieht auch die Einzelsachverständige Professor Anne Lenze so, die das „gesamte Paket für verfassungsrechtlich höchst riskant“ hält.